Datenschutz bei KI Sobald in einer Eingabe an ein KI-System ein Name, eine Kundennummer oder ein anderer Personenbezug steht, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor – bei einem externen Dienst zusätzlich eine Übermittlung. Nötig sind dann eine Rechtsgrundlage, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Klarheit über den Serverstandort. Häufig genügt es, Personenbezüge vor dem Aufruf zu ersetzen.
Kurz-Fakten
Jeder Aufruf eines externen Modells ist eine Übermittlung
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist der Regelfall
Zu prüfen: Serverstandort und ob Eingaben zum Training genutzt werden
Ersetzen von Personenbezügen löst viele Fälle ohne Vertragsdiskussion
Bedeutung in der Praxis
Der häufigste Befund in der Praxis ist nicht ein fehlender Vertrag, sondern ein unbekannter Datenfluss: Mitarbeitende nutzen private Konten für dienstliche Inhalte. Dagegen hilft ein freigegebenes Werkzeug, nicht ein Verbot.
Dieser Eintrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Inhaber von SEO NW in Bertingen. Arbeitet an der Schnittstelle von Suchmaschinenoptimierung und angewandter künstlicher Intelligenz: Prompt Engineering, Retrieval-Augmented Generation und die Frage, unter welchen Bedingungen ein Sprachmodell einen Inhalt übernimmt und der richtigen Quelle zuschreibt.