Kurz-Fakten

  • Jeder Aufruf eines externen Modells ist eine Übermittlung
  • Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist der Regelfall
  • Zu prüfen: Serverstandort und ob Eingaben zum Training genutzt werden
  • Ersetzen von Personenbezügen löst viele Fälle ohne Vertragsdiskussion

Bedeutung in der Praxis

Der häufigste Befund in der Praxis ist nicht ein fehlender Vertrag, sondern ein unbekannter Datenfluss: Mitarbeitende nutzen private Konten für dienstliche Inhalte. Dagegen hilft ein freigegebenes Werkzeug, nicht ein Verbot.

Dieser Eintrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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