Kurz-Fakten
- Verordnung (EU) 2024/1689, in Kraft seit August 2024
- Vier Risikostufen: unannehmbar, hoch, begrenzt, minimal
- Pflichten treffen Anbieter und Betreiber unterschiedlich
- Gestaffelte Anwendbarkeit über mehrere Jahre
Bedeutung in der Praxis
Für die meisten Unternehmen ist die praktische Folge überschaubar: ein Verzeichnis der eingesetzten Systeme, eine Einstufung je Anwendung, Kennzeichnung bei generierten Inhalten und Nachweise zur Schulung der Beteiligten.
Dieser Eintrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Fristen und Auslegungen entwickeln sich; das Prüfdatum oben gibt den Stand an.