Kurz-Fakten

  • Verordnung (EU) 2024/1689, in Kraft seit August 2024
  • Vier Risikostufen: unannehmbar, hoch, begrenzt, minimal
  • Pflichten treffen Anbieter und Betreiber unterschiedlich
  • Gestaffelte Anwendbarkeit über mehrere Jahre

Bedeutung in der Praxis

Für die meisten Unternehmen ist die praktische Folge überschaubar: ein Verzeichnis der eingesetzten Systeme, eine Einstufung je Anwendung, Kennzeichnung bei generierten Inhalten und Nachweise zur Schulung der Beteiligten.

Dieser Eintrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Fristen und Auslegungen entwickeln sich; das Prüfdatum oben gibt den Stand an.

Verwandte Begriffe

Quellen und Weiterlesen